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Energieausweis

Der Energieausweis schafft Klarheit!

Am 01.Oktober 2009 ist die novellierte, vom Bundeskabinett beschlossene EnEV 2009 (Energieeinsparverordnung) in Kraft getreten.

Für alle Gebäude ist der Energieausweis Pflicht!

Mehr zur Energieeinsparverordnung unter:
EnEV 2009, nichtamtliche Lesefassung (pdf, 480 kB)

Im Falle eines Verkaufs oder einer Vermietung sind die Eigentümer / Vermieter verpflichtet, den potentiellen Käufern / Mietern auf Verlangen den Energieausweis zugänglich zu machen.

Für Gebäude mit einem Baujahr vor 1965 müssen die Energieausweise seit dem 01.07.2008 zugänglich gemacht werden, für Gebäude nach 1965 seit dem 01.01.2009.

Bei Nichtwohngebäuden war Stichtag der 01.07.2009.

Energieausweise werden in der Regel immer nur für das gesamte Gebäude erstellt, nicht für einzelne Wohnungen oder Gebäudeteile.

Inhalte des Energieausweises

Der Energieausweis soll die energetische Beschaffenheit eines Gebäudes veranschaulichen und Empfehlungen zur kostengünstigen Verbesserung der Energieeffizienz geben.

Der Energieausweis dient nur zur Information und löst keinerlei Nachrüstverpflichtungen aus.

Folgende Angaben müssen enthalten sein:

  • Gebäudedaten (Baujahr, Adresse, Foto, etc.)
  • Grundlage der Ausstellung: Bedarf oder Verbrauch
  • Darstellung des Energiebedarfs oder des Energieverbrauchs
  • Angaben ob der Einsatz erneuerbarer Energien möglich ist
  • Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung

Bedarf oder Verbrauch

Der Energieausweis kann auf zwei unterschiedliche Weisen ausgestellt werden:

  1. Auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs (Bedarfsausweis)

    Die Berechnung des Energiebedarfs erfolgt mittels eines ausführlichen Verfahrens auf Grundlage der Gebäudekennwerte. Zur Berechnung ist daher eine detailierte Datenerfassung nötig.

    Der Bedarfsausweis beinhaltet objektive Aussagen zur Qualität der Gebäudehülle und Anlagentechnik.
    Es werden normative Annahmen für Klima und Nutzerverhalten getroffen, daher ist der Bedarfsausweis witterungs-, standort-,  und nutzerunabhängig.
    Diese Eigenschaft gewährleistet, dass man die errechneten Ergebnisse des Bedarfsausweises mit allen anderen Bedarfsausweisen direkt gegenüberstellen und vergleichen kann.

    Das Verfahren ist aufwändiger als die Erstellung eines Verbrauchsausweises, bietet sich aber vor allem an, wenn Investitionen in die Verbesserung der Energieeffizienz geplant sind.

    Voraussetzung für die Erstellung des Bedarfsausweises ist das Vorliegen der notwendigen Daten des Gebäudes (Pläne, Angaben zu Baukonstruktion und Anlagentechnik), sowie eine Vor-Ort-Begehung des Gebäudes.

    Der Bedarfsausweis muss sinnvolle Modernisierungsvorschläge enthalten und hat eine Gültigkeit von 10 Jahren ab Ausstellungsdatum.

    Download Muster Bedarfsausweis (pdf, 132 kB)



    Kosten

    Nach der neuen Energieeinsparverordnung ist es für den Eigentümer möglich, die benötigten Daten zur Energieausweis-Ausstellung selbst zu erheben und an den Aussteller zu übermitteln.

    Kosten Bedarfsausweis

    Anzahl Wohneinheiten (WE) Datenermittlung durch Aussteller Datenermittlung unterstützt durch Eigentümer
    Ein- und Zweifamilienhaus 520,- € 470,- €
    Mehrfamilienhaus mit 3-6 WE 590,- € 540,- €
    Mehrfamilienhaus mit mehr als 6 WE nach Vereinbarung nach Vereinbarung

    Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Brutto-Richtpreise inkl. der aktuell gültigen MwSt.

    Die tatsächlichen Kosten für Ihren Bedarfsausweis sind dann in der Regel von der Art und Größe Ihres Gebäudes und dem Aufwand der Datenermittlung abhängig. Die Berechnung unserer Leistungen erfolgt stets nach vorherigem, schriftlichem Angebot. Die Kosten für die Vor-Ort-Begehung, sowie Fahrtkosten im Umkreis von 50 km sind enthalten.

  2. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot nach Ihren Angaben oder nach einem kostenlosen Ersttermin vor Ort.

    Füllen Sie hierzu einfach unser Kontaktformular aus. Vielen Dank.

     Eine Checkliste zur eigentümerunterstützten Vorbereitung der Erstellung eines Bedarfsausweises können Sie sich hier herunterladen:

     Download Checkliste Unterlagen (pdf, 71 kB)

     Download Ausfüllhilfe Checkliste (pdf, 121 kB)

  3. Auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs (Verbrauchsausweis)

    Der tatsächliche Energieverbrauch von mindestens drei aufeinander folgenden  Abrechnungszeiträumen bildet die Basis für die Erstellung des Verbrauchsausweises.

    Individuelles Nutzerverhalten und Klimaeinflüsse des jeweiligen Standorts fließen direkt in die Ergebnisse mit ein, daher wird zumindest über eine Witterungsbereinigung versucht, eine Normierung der Klimaeinflüsse zu erhalten. Dennoch ist der Verbrauchsausweis sehr stark nutzerabhängig.

    Der Verbrauchspass muss sinnvolle Modernisierungsvorschläge enthalten und hat eine Gültigkeit von 10 Jahren ab Ausstellungsdatum.

    Download Muster Verbrauchsausweis (pdf, 128 kB)



    Kosten

    Nach der neuen Energieeinsparverordnung ist es für den Eigentümer möglich, die benötigten Daten zur Energieausweis-Ausstellung selbst zu erheben und an den Aussteller zu übermitteln.

    Kosten Verbrauchsausweis

    Ein-, Zwei-, Mehrfamilienhaus 39,70 €

    Bei dem angegebenen Preis handelt es sich um einen Brutto-Richtpreis inkl. der aktuell gültigen MwSt.

    Wünschen Sie die Erstellung eines Verbrauchsausweises für Ihr Gebäude, dann füllen Sie einfach den folgenden Erfassungsbogen aus und senden diesen unterschrieben an uns zurück. Ihren Energieausweis erhalten Sie dann per Post zugestellt.

    Erfassungsbogen / Auftrag Verbrauchsausweis (pdf, 37 kB)

     

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis

Der Bedarfsausweis ist verpflichtend für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, für die vor dem 01.11.1977 und damit vor Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung der Bauantrag gestellt wurde (außer der Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977 ist bereits damals oder durch eine mittlerweile erfolgte Sanierung eingehalten).

Für alle Neubauten und Modernisierungen bzw. wenn Fördergelder beim Staat beantragt werden, muss ein Bedarfsausweis erstellt werden.

Der Grundgedanke bei der Einführung der Energieausweise lag darin, alle Gebäude in Bezug auf ihre Energieeffizienz vergleichbar zu machen, um so den potenziellen Käufern, Mietern und Hauseigentümer eine bessere Entscheidungshilfe zu bieten sowie einen Anreiz für sinnvolle Investitionen in Energiesparmaßnahmen zu schaffen.

Während der Energiebedarf des Gebäudes von vielen Einzelfaktoren (Gebäudehülle, Volumen, Anlagentechnik, Lüftung, etc.) beeinflusst wird, ist der Energieverbrauch eines Gebäudes nur durch das jeweilige Nutzerverhalten bestimmt.

Durch die eingeräumte Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis ist leider kaum mehr etwas von dem ursprünglichen Ziel – also der Vergleichbarkeit der Gebäude – übrig geblieben.

Wünschen Sie ein kostenloses, individuelles Angebot, dann füllen Sie bitte unser Kontaktformular aus!

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